Stallmeyer News
Steuerfallen bei Online-Bestellungen: So vermeiden Sie Nachteile durch fehlende Angaben
07.11.2024
Wie fehlende Angaben bei Online-Bestellungen steuerliche Nachteile auslösen können
Wer online Software bucht, Werbung schaltet oder bei internationalen Plattformen einkauft, legt schnell ein Kundenkonto an und klickt sich durch den Bestellprozess. Häufig werden nur Pflichtfelder ausgefüllt. Genau das kann teuer werden, wenn dabei eine wichtige Angabe fehlt: Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
In diesem Beitrag erklären wir, warum fehlende Angaben bei Online-Bestellungen zu steuerlichen Nachteilen führen können, welche Fälle besonders häufig sind und was Sie sofort prüfen sollten.
Typische Fälle: Google, Meta (Facebook), TikTok, Adobe, Zoom, ChatGPT und Co.
In der Praxis sehen wir das Thema vor allem bei digitalen Leistungen und Plattformen, zum Beispiel:
-
Werbedienstleistungen (z. B. Google Ads, Meta, TikTok)
-
Software und Abonnements (z. B. Adobe, Zoom, ChatGPT)
-
Marktplätze (z. B. Amazon mit ausländischen Anbietern)
Viele dieser Leistungen werden grenzüberschreitend erbracht. Steuerlich ist dann entscheidend: Wer gilt als Leistungsempfänger, Unternehmer oder Privatperson?
Warum die falsche Rechnung entsteht: Sie werden „wie privat“ abgerechnet
Wenn Sie als Unternehmer Leistungen aus dem Ausland beziehen, sind diese häufig ohne deutsche Umsatzsteuer abzurechnen (Stichwort: Reverse-Charge-Verfahren). Vereinfacht gesagt: Der Anbieter stellt netto ab, Sie melden die Umsatzsteuer in Deutschland an.
Fehlt jedoch im Kundenkonto oder im Bestellprozess die USt-IdNr., kann der Anbieter Sie automatisch als Privatperson einstufen. Das Ergebnis:
-
Der Anbieter weist Umsatzsteuer auf der Rechnung aus (z. B. 19 %).
-
Sie zahlen brutto.
-
Und im schlimmsten Fall bleibt die ausgewiesene Umsatzsteuer wirtschaftlich bei Ihnen hängen.
Der Haken beim Vorsteuerabzug: „Ausgewiesen“ heißt nicht „abziehbar“
Viele Unternehmer gehen davon aus: „Wenn Umsatzsteuer auf der Rechnung steht, ziehe ich sie als Vorsteuer.“
So einfach ist es leider nicht.
Vorsteuer können Sie nur in der Höhe abziehen, in der die Umsatzsteuer gesetzlich geschuldet ist. Wird Umsatzsteuer zu Unrecht ausgewiesen (falscher Steuerausweis), kann das dazu führen, dass die Beträge nicht als Vorsteuer anerkannt werden.
Das trifft besonders hart, wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, z. B.:
-
Kleinunternehmer nach § 19 UStG
-
bestimmte umsatzsteuerbefreite Bereiche (z. B. Ärzte)
Dann ist die „zu viel gezahlte“ Umsatzsteuer keine Durchlaufposition, sondern echte Mehrkosten.
Beispiel aus der Praxis: 100 € werden plötzlich 119 € – und die 19 € sind weg
Angenommen, eine digitale Leistung müsste eigentlich ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet werden. Stattdessen erhalten Sie eine Rechnung über 100 € netto + 19 € USt = 119 €.
Wenn der Umsatzsteuerausweis in Ihrem Fall nicht korrekt ist, kann es passieren, dass Sie die 19 € nicht als Vorsteuer geltend machen dürfen. Dann zahlen Sie 19 € zu viel – Monat für Monat, Abo für Abo.
Die wichtigste Angabe beim Bestellen: Ihre USt-IdNr.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch das zentrale Merkmal, damit Anbieter Sie als Unternehmer erkennen.
Unser Tipp: Hinterlegen Sie Ihre USt-IdNr. immer
-
im Kundenkonto,
-
im Abrechnungsprofil,
-
und falls möglich zusätzlich in den Rechnungseinstellungen.
Checkliste: So vermeiden Sie steuerliche Nachteile bei Online-Bestellungen
-
USt-IdNr. griffbereit halten (für neue Tools/Plattformen).
-
Bestehende Konten prüfen: Ist die USt-IdNr. hinterlegt?
-
Rechnung kontrollieren: Wird Umsatzsteuer ausgewiesen, obwohl es eine Auslandsleistung ist?
-
Bei falscher Abrechnung: Support kontaktieren und um Korrektur der Rechnung / Umstellung auf Unternehmerkonto bitten.
-
Bei wiederkehrenden Abos: Änderungen sofort prüfen, damit sich Mehrkosten nicht über Monate aufbauen.
Sie sind unsicher, ob die Umsatzsteuer auf Ihrer Rechnung korrekt ist?
Wir prüfen mit Ihnen, ob ein falscher Steuerausweis vorliegt, ob Reverse Charge anzuwenden ist und welche Schritte sinnvoll sind, damit Sie künftig korrekt abgerechnet werden.
Aktuelles
Aktueller geht's nicht.
Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie regelmäßige News zu relevanten Themen, hilfreiche Tipps und Erinnerungen an wichtige Steuer-Termine.