Unsere Leistungen
Steuerberatung
So gut wie jede unternehmerische Entscheidung wird von Steuerfragen gesteuert oder doch zumindest beeinflusst. Die qualifizierte und an Ihren nachhaltigen Zielen orientierte Beratung wird zunehmend komplexer.
Wir steuern Ihre Steuern.
Ob im In- oder Ausland, als Unternehmen oder Privatperson – steuerliche Fragen durchdringen jeden Aspekt wirtschaftlicher Entscheidungen. Die stetig wachsende Komplexität erfordert klare Strategien und vorausschauende Lösungen.
Unsere Leistungen reichen von der klassischen Steuerdeklaration bis zur strategischen Gestaltungsberatung. Wir begleiten Sie bei Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren und vertreten Ihre Interessen vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Als externer Partner unterstützen wir zudem in Rechnungslegung, Reporting und personalwirtschaftlichen Themen, immer effizient, partnerschaftlich und mit direkter Kommunikation.
Unsere steuerlichen Konzepte sind langfristig tragfähig, rechtssicher und individuell auf Ihre Unternehmensstruktur abgestimmt. So schaffen wir Freiräume für das Wesentliche: Ihren unternehmerischen Erfolg.
Unsere Leistungen in der Steuerberatung im Überblick
Wir sind mit allen Steuern gewaschen
Wir kümmern uns ganzheitlich um alle Ihre steuerlichen Belange – für Unternehmen, Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen. Unser Leistungsspektrum umfasst sämtliche Steuerarten: Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchensteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ebenso betreuen wir Sie bei Fragen zur Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Energiesteuer und Grundabgaben.
Dabei geht es uns nicht nur um die korrekte Deklaration, sondern um vorausschauende, individuell abgestimmte Steuerstrategien. Wir analysieren Ihre steuerliche Situation im Gesamtzusammenhang, erkennen Optimierungspotenziale und begleiten Sie sicher durch Prüfungen, Umstrukturierungen und Investitionsentscheidungen. So stellen wir sicher, dass Sie steuerlich bestens aufgestellt sind – heute und in Zukunft.
Wir kümmern uns darum
Die Erstellung von Steuererklärungen ist ein zentraler Bestandteil der steuerlichen Compliance – für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen. Unser Ziel ist es, Ihre steuerlichen Pflichten wirtschaftlich, transparent und mit minimaler Belastung zu erfüllen. Dafür setzen wir auf klare Prozesse, digitale Abläufe und das Vier-Augen-Prinzip, um stets höchste Qualität und Sicherheit zu gewährleisten.
Neben der Erstellung sämtlicher Steuererklärungen unterstützen wir Sie auch im Rechnungswesen und in der Personalwirtschaft, etwa bei Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüssen oder Lohnbuchhaltung. Wir prüfen Steuerbescheide, legen bei Bedarf Einsprüche ein und vertreten Ihre Interessen vor Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof. Als Fachberatung für Internationales Steuerrecht bringen wir zudem umfassende Erfahrung mit europäischen Regelungen und Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ein.
Das können wir im Einzelnen für Sie tun
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Einkommensteuererklärung
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Umsatzsteuererklärung
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Körperschaftsteuererklärung
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Gewerbesteuererklärung
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Erklärung über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
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Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
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Feststellungserklärungen im Zusammenhang mit Ihrem Grundbesitz oder
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Erklärungen über Verbrauchsteuern
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Kapitalertragsteueranmeldungen
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Lohnsteueranmeldungen
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Umsatzsteuervoranmeldungen
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Anmeldung und Erklärung der Versicherungssteuer
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Stromsteuererklärungen
Steuern gestalten heißt Zukunft gestalten
Steuergestaltung und Steuerplanung bedeutet für uns nicht, Gewinne zu maximieren und Steuern zu vermeiden – sondern Ihre wirtschaftliche Situation ganzheitlich zu betrachten und gezielt zu optimieren, indem wir näher dran sind. Wir kennen Ihre betrieblichen und persönlichen Verhältnisse und helfen Ihnen, langfristig nur so viel Steuern zu zahlen, wie gesetzlich erforderlich ist. Dabei unterstützen wir Sie, Zahlungsströme sinnvoll zu steuern und betriebliche Entscheidungen mit steuerlicher Weitsicht zu treffen.
Ob bei Umwandlungen, Nachfolgeregelungen oder internationalen Sachverhalten – wir achten darauf, stille Reserven steuerneutral zu übertragen, Transaktionssteuern (z. B. Schenkung- oder Grunderwerbsteuer) zu minimieren und rechtssichere Gestaltungen zu realisieren. Unsere Erfahrung im Umwandlungssteuerrecht und in der vorweggenommenen Erbfolge gibt Ihnen Sicherheit bei komplexen Strukturen und Veränderungsprozessen.
Mit Stallmeyer sind Steuern:
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planbar in ihrer Höhe,
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optimierbar über mehrere Perioden,
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flexibel anpassbar an private und betriebliche Entwicklungen.
Als Fachberater für Internationales Steuerrecht und Unternehmensnachfolge (DStV) begleiten wir Sie zuverlässig bei strategischen Weichenstellungen ebenso wie im Tagesgeschäft. Unsere Beratung geht über Deklarationspflichten hinaus: Wir sind Ihr Ansprechpartner für rechtssichere Umsatzsteuerlösungen, effiziente Strukturen und wirtschaftlich durchdachte Entscheidungen.
Sicher mit Weitblick
Wenn es um Ihre steuerlichen Rechte geht, stehen wir an Ihrer Seite – von der ersten Prüfung des Steuerbescheids bis zur rechtssicheren Klärung vor den Finanzbehörden oder Gerichten. Wir verstehen steuerliche Verfahren nicht nur als Pflicht, sondern als Chance, Ihre Position sachlich fundiert und strategisch stark zu vertreten.
Rechtsbehelfe
Wir prüfen Ihre Steuerbescheide sorgfältig und legen, wenn erforderlich, Einspruch ein oder führen Klageverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof (BFH). Als Fachberater für Internationales Steuerrecht verfügen wir zudem über tiefgehende Kenntnisse europarechtlicher Regelungen und über Erfahrung in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein Vorteil, den wir gezielt in Ihren Steuerrechtsschutz einbringen.
Verbindliche Auskunft
Bei komplexen oder neu geplanten Sachverhalten schaffen wir für Sie Rechtssicherheit durch die Einholung verbindlicher Auskünfte bei den zuständigen Finanzbehörden. Wir prüfen die Voraussetzungen, bereiten die Anträge vor und begleiten das Verfahren, damit Ihre steuerlichen Gestaltungen auf einer verlässlichen Grundlage stehen.
Betriebsprüfungen
Im Rahmen von Betriebsprüfungen analysieren wir im Vorfeld mögliche Diskussionspunkte und erarbeiten Handlungsempfehlungen, um Risiken frühzeitig zu begegnen. Während der Prüfung übernehmen wir die fachliche Kommunikation mit den Prüfern, unterstützen Sie in Verhandlungen mit den Finanzbehörden und sorgen für eine reibungslose Abwicklung von der Unterlagenerstellung bis zur abschließenden Prüfung der Ergebnisse.
Wir gewährleisten Sicherheit – auch bei hoher Komplexität.
Auf dem Gebiet der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist die Berücksichtigung von lohnsteuer- sowie von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten erforderlich. Aufgrund der Vielfalt und der laufenden Änderungen in diesen Bereichen ist es ratsam, die Personalabrechnung von spezialisierten Fachkräften erledigen zu lassen. Wir gewährleisten für unsere Mandanten eine äußerst hohe Sicherheit in der Abrechnung, eine umfassende Information durch die schnelle Erstellung von Auswertungen sowie professionelle, rechtssichere Beratung in allen Fragen.
Dies gilt auch für komplexe Fragen der Abrechnung von Baulohn oder im Zusammenhang mit Kurzarbeit (auch bei Transfergesellschaften). Auf Wunsch erbringen wir unseren Full-Service auch in englischer Sprache. Zudem arbeiten wir eng mit Arbeits- und Sozialversicherungsrechtlern zusammen, um integrierte Beratungsansätze zu entwickeln und eine ganzheitliche Betreuung sicherzustellen.
Wir bieten Ihnen folgendes Leistungsspektrum:
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Steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
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Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
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Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung (auf Wunsch auch in englischer Sprache)
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Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
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Berechnung der laufenden Lohnabgaben
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An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
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Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
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Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
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Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
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Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen (in enger Abstimmung mit unseren Arbeits- und Sozialversicherungsrechtlern)
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Verbindung zu Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt online
Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse – termingerecht und präzise.
Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, jährlich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens exakt zu dokumentieren. Die Angaben in Ihrem Jahresabschluss dienen als Grundlage für die Besteuerung Ihres Unternehmens. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlust-Rechnung. Bei Kapitalgesellschaften besteht die Pflicht, den Jahresabschluss durch einen erläuternden Anhang sowie gegebenenfalls einen Lagebericht zu ergänzen. Bei kleineren Gewerbetreibenden und Freiberuflern reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus.
Wir übernehmen für Sie die Erstellung Ihres handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlusses oder Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung – termingerecht und präzise.
Der Jahresabschluss ist die logische Konsequenz aus dem Finanzbuchhaltungsprozess und stellt die Grundlage dar für die Daten, die im E-Bilanz-Prozess an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften beziehen wir auch die betrieblichen Prozesse und Risiken in die Erstellung der Bilanz ein.
Mehr Leistung durch mehr Nähe
Ganz im Sinne unserer Philosophie „näher dran“ analysieren wir Ihre aktuellen Zahlen, diskutieren mit Ihnen Spielräume und Fördermöglichkeiten und geben Ihnen Empfehlungen für konkrete Schritte. Hier profitieren Sie insbesondere von unserer Kompetenz als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Selbstverständlich erledigen wir auch die Umsatz-, Gewerbe- oder Körperschaftsteuererklärungen, die sich aus dem Jahresabschluss oder der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ergeben.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
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Jahresabschluss mit oder ohne Bilanzbericht
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Optimierung und Aufbereitung Ihrer E-Bilanz
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Offenlegung oder Hinterlegung des Jahresabschlusses
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Erstellungsbericht (Ausführungen u. a. für Banken und damit für ein optimales Rating)
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Selbstverständlich übernehmen wir etwaige Plausibilitätsbeurteilungen, um § 18 KWG zu erfüllen
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Sonderformen (Zwischenabschluss, Auseinandersetzungs-, Umwandlungs- und Liquidationsbilanz)
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Einnahmen-Überschuss-Rechnung
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Betriebliche Steuererklärung
Wir sind Ihre Ansprechpartner zum Thema Steuerberatung
Lernen Sie uns persönlich kennen! Wir erfahren gern mehr über Ihre Herausforderungen und freuen uns auf ein unverbindliches Erstgespräch.
Gemeinsam können wir noch mehr
Als Teil von Afileon und im Verbund mit anderen Kanzleien bieten wir Ihnen ebenfalls Leistungen, die über unsere eigene Expertise hinausreichen. Deshalb sind wir auch für komplexe Herausforderungen im Zusammenspiel mit anderen Beratungsbereichen der optimale Partner. Fordern Sie einfach mehr von uns.