#näherdran

Jahresabschlussrechnung

Näher dran – an den Anforderungen Ihres Tagesgeschäfts.

Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse – termingerecht und präzise.

Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, jährlich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens exakt zu dokumentieren. Die Angaben in Ihrem Jahresabschluss dienen als Grundlage für die Besteuerung Ihres Unternehmens. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlust-Rechnung. Bei Kapitalgesellschaften besteht die Pflicht, den Jahresabschluss durch einen erläuternden Anhang sowie gegebenenfalls einen Lagebericht zu ergänzen. Bei kleineren Gewerbetreibenden und Freiberuflern reicht eine Einnahmen-Überschussrechnung aus.

Wir übernehmen für Sie die Erstellung Ihres handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlusses oder Ihrer Einnahmen-Überschussrechnung – termingerecht und präzise.

Der Jahresabschluss ist die logische Konsequenz aus dem Finanzbuchhaltungsprozess und stellt die Grundlage dar für die Daten, die im E-Bilanz-Prozess an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften beziehen wir auch die betrieblichen Prozesse und Risiken in die Erstellung der Bilanz ein.

 

Mehr Leistung durch mehr Nähe

Ganz im Sinne unserer Philosophie „näher dran“ analysieren wir Ihre aktuellen Zahlen, diskutieren mit Ihnen Spielräume und Fördermöglichkeiten und geben Ihnen Empfehlungen für konkrete Schritte. Hier profitieren Sie insbesondere von unserer Kompetenz als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte.

Selbstverständlich erledigen wir auch die Umsatz-, Gewerbe- oder Körperschaftsteuererklärungen, die sich aus dem Jahresabschluss oder der Einnahmen-Überschussrechnung ergeben.

 

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Jahresabschluss mit oder ohne Bilanzbericht
  • Optimierung und Aufbereitung Ihrer E-Bilanz
  • Offenlegung oder Hinterlegung des Jahresabschlusses
  • Erstellungsbericht (Ausführungen u. a. für Banken und damit für ein optimales Rating)
  • Selbstverständlich übernehmen wir etwaige Plausibilitätsbeurteilungen, um § 18 KWG zu erfüllen
  • Sonderformen (Zwischenabschluss, Auseinandersetzungs-, Umwandlungs- und Liquidationsbilanz)
  • Einnahmen-Überschussrechnung
  • Betriebliche Steuererklärung
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stallmeyer Unternehmensbroschüre

Wer ist stallmeyer? Welches Leistungsspektrum kann stallmeyer anbieten? In unserer Unternehmensbroschüre finden Sie alle Informationen im Überblick.

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