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Prüfung der Nachhaltigkeit
Näher dran – für ein tieferes Verständnis, von dem Sie profitieren.
| Wirtschaftsprüfung | Prüfung der Nachhaltigkeit
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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert den Kreis der Unternehmen signifikant, die eine Sustainability Audit (Nachhaltigkeitsprüfung) mit einem entsprechenden Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Ab 2025 müssen – nach aktuellem Rechtsstand – große Kapitalgesellschaften ein System der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorhalten und sehr formal hierüber im Lagebericht (der in der Regel Anfang 2026) aufgestellt wird, berichten und dies prüfen lassen.
Der „European Green Deal“ ist ein Plan der Europäischen Kommission, der darauf abzielt, die EU bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Ein Teil dieses Plans ist die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD). Diese Initiative zielt darauf ab, Unternehmen dazu zu bringen, über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu berichten. Auf diese Weise können Investoren und die Öffentlichkeit diese Informationen vergleichen und nutzen. Die Berichte sollen Ziele und Fortschritte in Bezug auf Nachhaltigkeit aufzeigen und werden zukünftig Teil des Lageberichts sein, was sie eng mit der Finanzberichterstattung verknüpft. Die Überwachung dieser Berichte obliegt der Unternehmensführung und dem Aufsichtsrat, und sie müssen von einer unabhängigen Stelle überprüft werden. Zudem ist die Digitalisierung des Lageberichts zukünftig verpflichtend. Unternehmen müssen den Lagebericht im XHTML-Format (European Single Electronic Format, kurz ESEF) veröffentlichen und die Angaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zusätzlich auszeichnen.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind Regeln, die festlegen, wie Unternehmen in der EU über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen berichten sollen. Sie sind ein Teil der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) und sollen sicherstellen, dass die Informationen, die Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen geben, leicht zu verstehen sind. Unternehmen müssen Informationen zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen ihrer Geschäftstätigkeit bereitstellen.
Die Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem zur Definition nachhaltiger Geschäftsaktivitäten. Sie dient u. a. dem Ziel, CO2-Emissionen bis 2050 europaweit auf Netto-Null zu reduzieren.
Wie wir Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung in unserer Kanzlei betrachten, lesen Sie auf der folgenden Seite.
Wer ist stallmeyer? Welches Leistungsspektrum kann stallmeyer anbieten? In unserer Unternehmensbroschüre finden Sie alle Informationen im Überblick.
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