E-Rechnung
Ab 2028 wird die E-Rechnung verpflichtend – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Prozesse anzupassen. Wir begleiten Sie bei der technischen Umsetzung, prüfen Ihre Systeme und integrieren passende DATEV-Lösungen in Ihre Abläufe.
Ab 2028 Pflicht! Jetzt alles über die E-Rechnung erfahren
Seit 2025 müssen Unternehmen E‑Rechnungen bereits empfangen können. Der Umstieg auf den E‑Rechnungs‑Versand wird in den nächsten Jahren verbindlich – spätestens 2028 ist die Übergangsphase vorbei und der strukturierte Standard im B2B maßgeblich.
Meilensteine im Überblick:
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2025 – Empfang & Verarbeitung: Unternehmen müssen E‑Rechnungen bereits empfangen und verarbeiten können.
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2027 – Versand (stufenweise): Für Teile der Unternehmen/ Konstellationen greifen Übergangsregeln und der Versand wird verbindlicher.
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2028 – „Pflichtbetrieb“: Spätestens ab 2028 ist das strukturierte E‑Rechnungsformat im inländischen B2B‑Geschäft grundsätzlich verpflichtend und die Übergangsphase endet.
DATEV: Informationen und Unterstützung zur E-Rechnung
DATEV stellt ebenfalls Informationen zur E-Rechnung auf einer eigenen Landingpage bereit: DATEV E-Rechnung. Im DATEV Lernportal finden Sie zudem zahlreiche Lernvideos, die die Einführung der E-Rechnung erleichtern, wie beispielsweise: Die E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 – Grundlagen und erfolgreiche Einführung für Unternehmen. Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit aus dem Afileon Verbund an Mandanten Schulungen zur E-Rechnung teilzunehmen, sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Zudem bietet DATEV eine eigene E-Rechnungsplattform an – mehr Informationen finden Sie hier: DATEV E-Rechnungsplattform. Beim Einsatz von DATEV Unternehmen online profitieren Sie zudem von einem effizienten und medienbruchfreien Rechnungsprozess. Bei Interesse oder Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Prozessoptimierung & Digitalisierungsberatung
Für die E‑Rechnung brauchen Sie mehr als ein Format – Sie brauchen saubere Prozesse.
Der Wechsel zur E‑Rechnung ist der richtige Moment, um Rechnungsein- und ‑ausgang grundlegend neu zu denken. Gemeinsam analysieren wir mit Ihnen die bestehenden Abläufe: Wie gehen Eingangsrechnungen heute ein? Wo entstehen manuelle Schritte, Medienbrüche oder doppelte Erfassungen? Und wie werden Ausgangsrechnungen erstellt, geprüft und versendet?
Auf dieser Basis entwickeln wir einen medienbruchfreien Zielprozess – mit Schnittstellen in die DATEV‑Welt, sodass Empfang, Freigabe, Kontierung und Archivierung nahtlos ineinandergreifen. Das Ergebnis: schlankere Abläufe in Ihrer Finanzbuchhaltung, weniger manuelle Aufwände und mehr Transparenz im gesamten Rechnungsworkflow.
FAQ zur E-Rechnung: Ihre Fragen, unsere Antworten
Die Einführung der E-Rechnung wirft bei vielen Unternehmen Fragen auf: Was ist eine E-Rechnung? Welche rechtlichen Vorgaben gelten? Und wie kann die Umstellung reibungslos gelingen? In unserem FAQ-Bereich haben wir die häufigsten Fragen rund um das Thema E-Rechnung für Sie zusammengestellt – kompakt, verständlich und mit weiterführenden Links zu relevanten Ressourcen.
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die strukturierte Daten (z. B. XML) enthält, welche eine automatisierte Verarbeitung ermöglichen. Im Vergleich zu PDF-Rechnungen bietet die E-Rechnung eine maschinenverarbeitende Struktur sowie deutliche Vorteile in Effizienz und Rechtssicherheit.
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
Ab 2027 gilt die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen für im Inland ansässige Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 €, die Rechnungen für ihre steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze mit anderen inländischen Unternehmen austauschen (B2B). Es gelten wenige Ausnahmen, zum Beispiel Fahrscheine und Kleinbetragsrechnungen.
Ab 2028 wird der Versand von E-Rechnungen für alle Unternehmen verpflichtend.
In Deutschland sind die Formate ZUGFeRD und XRechnung standardisiert. Beide Formate ermöglichen die maschinenlesbare Verarbeitung.
Die meisten gängigen Buchhaltungsprogramme unterstützen mittlerweile die Verarbeitung von E-Rechnungen. Dazu zählen DATEV, SAP, Lexware und weitere Anbieter. Wir beraten Sie gerne zu Lösungen von DATEV und effizienten Workflows. Zur Auskunft weiterer Softwarelösungen, wenden Sie sich bitte an Ihren IT-Dienstleister.
Zur E-Rechnung ist eine revisionssichere Archivierung verpflichtend, das bedeutet, dass Ihre Rechnungen unveränderbar, nachvollziehbar und GoBD-konform gespeichert werden. Cloud-Lösungen wie DATEV Unternehmen online bieten hierfür sichere und einfache Optionen.
Bei offenen Fragen zur E-Rechnung sprechen Sie uns an
Wir unterstützen Sie rund um das Thema E-Rechnung. Ob bei der Optimierung Ihrer Rechnungsprozesse, der Einrichtung von Automatismen oder der Auswahl geeigneter Softwarelösungen wie DATEV Unternehmen online – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, Ihre Prozesse durch die Einführung der E-Rechnung effizienter und zukunftssicher zu gestalten.
Dipl.-Kfm. Ralf Sieben
Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Prüfer für Qualitätskontrolle
Dipl.-Betriebsw. (FH) Gerhard Müller
Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Dipl.-Kfm. Larsen Lüngen
Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Sustainability Auditor (IDW), Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Dipl.-Kfm. (FH) David Bochmann
Geschäftsführer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH)
Weiterführenden Informationen zu E-Rechnungen