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Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung
Nachweis der Elterneigenschaft von Arbeitnehmern erforderlich
Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Ein neuer Regierungsentwurf sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.
Beachten Sie, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) aktuell noch nicht abgeschlossen ist. Die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen können sich bis zum 01.07.2023 jederzeit ändern. Informationen zu den detaillierten Beitragssätzen finden Sie in unserem Newsbeitrag zum PUEG.
Nutzen Sie gerne das Formular, um uns die Informationen und Ihren Nachweis der Elterneigenschaft zu übermitteln.
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Hier haben Sie die Möglichkeit das Formular zum Nachweis der Elterneigenschaft in einem neuen Fenster zu öffnen.
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