Bundesfinanzhof (Az. VIII R 13/15) lässt jetzt den Abzug von Kapitalverlusten für Privatanleger zu
Krefeld Köln – Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einer am 20.12.2017 veröffentlichten Entscheidung vom 24.10.2017 (Az. VIII R 13/15) für viele Privatanleger, die einen Ausfall einer Kapitalforderung (Abzug von Kapitalverlust) zu verzeichnen hatten, ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk bereitgestellt.