Vollverzinsung mit Zinssatz von 6% verfassungswidrig
Konsequenzen für den Gesetzgeber und die Praxis
Nach jahrelanger Unschlüssigkeit gibt es jetzt einen Beschluss des ersten Senats vom 08. Juli 2021 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, welcher diese auflöst.