stallmeyer strengt Musterverfahren wegen Wegfall der KfW Bundesförderung an
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24.01.2022 mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24.01.2022 mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt.
stallmeyer und DIE MITTELSTANDSHANSE freuen sich über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (10.12.20, V R 41/19) ist die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen genau wie die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke steuerfrei.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat geklärt, wie die Bewirtungsrechnung eines Gastronomiebetriebs auszusehen hat, damit die Aufwendungen als Betriebsausgaben anerkannt werden (30.6.21, IV C 6 – S 2145/19/10003 :003).
In der Praxis tauchen immer wieder Fragen auf, ob und wann eine Lohnsteuer-Anmeldung zuungunsten oder zugunsten eines Arbeitgebers geändert werden darf. Die Steuerspielregeln gehen auf die Bundesfinanzhof-Rechtsprechung zurück.
Viele Studenten arbeiten neben ihrem Studium oder auch in den Semesterferien in verschiedenen Unternehmen. Hierbei fragen sich viele Unternehmen, wie die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen ist.
Die Stallmeyer-Gruppe mit Sitz in Köln und einer Niederlassung in Mönchengladbach, bestehend aus der Dr. Stallmeyer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der Stallmeyer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der Stallmeyer Family Office GmbH hat zum 01. November 2021 ihre Düsseldorfer Repräsentanz von der Prinz-Georg-Straße in den Medienhafen verlegt.
Immer häufiger kommt es in der Praxis vor, dass die Bausparkasse zuteilungsreife Bausparverträge kündigt, weil die Kunden die Darlehen nicht abrufen.
Die Digitalisierung hat in den letzten Monaten auch Einzug in die internen Prozesse der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung genommen.
Konsequenzen für den Gesetzgeber und die Praxis
Nach jahrelanger Unschlüssigkeit gibt es jetzt einen Beschluss des ersten Senats vom 08. Juli 2021 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, welcher diese auflöst.
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