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Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bitte beachten Sie, dass eine digitale Anfrage noch keinen Mandatsvertrag auslöst und wir zu Einzelfragen nur im Rahmen von schriftlichen Mandatsvereinbarungen rechtsverbindliche Auskünfte erteilen können.
stallmeyer strengt Musterverfahren wegen Wegfall Bundesförderung KfW Energiestandard 55 an
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24.01.2022 mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hatte der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kurzfristig und überraschend gemeinsam beschlossen. Diese Maßnahme wurde mit einer enormen Antragsflut und der Ausschöpfung der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel begründet.
Diese Maßnahme steht im eklatanten Widerspruch zur Verlautbarung der KfW vom 05.11.2021 bei der der Beschluss der Bundesregierung vom 22.09.2021 umgesetzt wurde und eine Antragsfrist bis 31.01.2022 eigeräumt wurde:
Ein Anliegen des Beschlusses ist es, die zusätzlich bereitgestellten Fördergelder verstärkt in besonders CO2-sparende Investitionen zu leiten. Daher werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude ab dem 01.02.2022 in den Programmen 261/263 sowie 461/463 die Förderstandards „Effizienzhaus/-gebäude 55, Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien, Effizienzhaus/-gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau“ nicht mehr angeboten und die Förderung insbesondere auf Bestandssanierungen fokussiert. … Eine Antragstellung dieser Förderstandards über das KfW Förderportal wird auch technisch nur bis zum 31.01.2022 möglich sein…
Die Stallmeyer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sieht in dem Vorgehen der KfW bzw. BMWK erhebliche Verstöße gegen die rechtsstaatlichen Grundsätze zum Vertrauensschutz bzw. Treu und Glauben. Wir empfehlen deswegen allen betroffenen Hauseigentümern und Investoren ungeachtet dessen bis zum 31.01.2022 ggf. in Papierform einen Antrag bei der KfW und der BAFA einzureichen, der vollständig und in sich schlüssig sein muss. Hierdurch sichern sich die Betroffenen die Möglichkeit des rechtlichen Vorgehens gegen eventuelle Ablehnungsbescheide der Förderanträge. Die Stallmeyer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird diesbezüglich ein gerichtliches Musterverfahren zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen vom 24.01.2022 anstrengen.
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