Die Frist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
Die neue Abgabefrist gilt bundesweit, da Bund und Länder sich darauf in der Finanzministerkonferenz geeinigt haben. Ursprünglich war die Frist für die Grundsteuererklärung bis Ende Oktober 2022 angesetzt. Viele Hausbesitzer haben durch die Verlängerung nun mehr Zeit Ihre Unterlagen zusammenzutragen. Aus unserer Erfahrung mit der Bearbeitung der Grundsteuererklärung dürften vermutlich viele Grundstückseigentümer aufatmen.
Trotz der Verlängerung, um die 3 Monate sollten sich Grundstücks, Haus- oder Wohnungsbesitzer dennoch kurzfristig mit dem Thema auseinandersetzten, da es in einigen Fällen doch herausfordernd sein kann, die Unterlagen für den Steuerberater bereit zu stellen.
Warum kam die Grundsteuerreform?
Der Wert einer Immobilie wurde auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland bewertet. Somit hatte das Bundesverfassungsgericht eine neue Grundsteuer-Berechnung gefordert. Für die Neuberechnungen müssen nun fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Hier weitere Informationen zur Grundsteuerreform.
Checklisten für die Grundsteuer
In unserem Ablauf haben sich Checklisten für unsere Mandanten sehr gut etabliert. So haben die Grundstücksbesitzer einen guten Überblick, welche konkreten Informationen und Unterlagen für die Bearbeitung der Grundsteuer wichtig sind. Hierbei spielen Informationen, wie Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre sowie den Bodenrichtwert eine grundlegende Rolle.
Tipp: Auch Eigentümer von Kleingärten sind von der Grundsteuerreform betroffen.
Wir wissen, dass die Grundsteuerreform in Deutschland in diesem Jahr ein großes Thema ist. Daher stehen wir Ihnen in unserem Grundsteuer-Expertenteam gerne für Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Feststellungserklärung Ihrer Grundsteuer. Sprechen Sie uns an.