Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Was sich in Zukunft alles ändern wird.
Die eAu, auch Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt, ist eine Bescheinigung vom Arzt über Dauer und Art der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers. Diese elektronische AU ersetzt die bisher vom Arzt in Papierform erhaltene AU. Der Arbeitnehmer erhielt diese bislang in drei Ausfertigungen in Papierform. Eine ist für den Arbeitgeber, eine für den Versicherten und eine für die Krankenkasse. Dies soll nun nicht mehr so sein. Lediglich der Arbeitnehmer erhält noch eine Papierversion, der Rest wird von den Ärzten direkt an die Krankenkassen gesendet. Diese stellen dann die Daten für den Abruf in den Lohnprogrammen zur Verfügung.
Was bedeutet dies für den Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer muss weiterhin eine Information an den Arbeitgeber geben, wie lange er Krank sein wird. Der Arbeitgeber gibt dies der lohnabrechnenden Stelle weiter, welche die Fehlzeit im Programm eingibt. Aufgrund der eingegebenen Fehlzeit kann der Lohnabrechner nun eine Abfrage bei der Krankenkasse starten und die richtigen Daten; wie die tatsächliche Dauer anfragen, die er dann in das System zurückgemeldet bekommt. Der Arbeitgeber erhält somit keine AU´s in Papierform mehr.
Die Pilotphase hat sich von vormals 30.06.2022 auf den 31.12.2022 verlängert. ab dem 01.01.2023 ist dieses Verfahren dann Pflicht für alle Arbeitgeber.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Was sich in Zukunft alles ändern wird.
Die eAu, auch Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt, ist eine Bescheinigung vom Arzt über Dauer und Art der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers. Diese elektronische AU ersetzt die bisher vom Arzt in Papierform erhaltene AU. Der Arbeitnehmer erhielt diese bislang in drei Ausfertigungen in Papierform. Eine ist für den Arbeitgeber, eine für den Versicherten und eine für die Krankenkasse. Dies soll nun nicht mehr so sein. Lediglich der Arbeitnehmer erhält noch eine Papierversion, der Rest wird von den Ärzten direkt an die Krankenkassen gesendet. Diese stellen dann die Daten für den Abruf in den Lohnprogrammen zur Verfügung.
Was bedeutet dies für den Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer muss weiterhin eine Information an den Arbeitgeber geben, wie lange er Krank sein wird. Der Arbeitgeber gibt dies der lohnabrechnenden Stelle weiter, welche die Fehlzeit im Programm eingibt. Aufgrund der eingegebenen Fehlzeit kann der Lohnabrechner nun eine Abfrage bei der Krankenkasse starten und die richtigen Daten; wie die tatsächliche Dauer anfragen, die er dann in das System zurückgemeldet bekommt. Der Arbeitgeber erhält somit keine AU´s in Papierform mehr.
Die Pilotphase hat sich von vormals 30.06.2022 auf den 31.12.2022 verlängert. ab dem 01.01.2023 ist dieses Verfahren dann Pflicht für alle Arbeitgeber.