Mitteilung vom Deutschen Bundestag zur Steuererleichterungen für Brauereien und Gastronomie
Am Mittwoch, den 21.09.2022 hat der Finanzausschuss im Bundestag Steuererleichterungen für kleine Brauereien und die Gastronomie beschlossen. Zudem wurden Möglichkeiten zur Unterstützung der Gasindustrie verbessert und mit dem neuen Gesetzt unteranderem EU-Vorgaben umgesetzt. Die für die Brauereien wichtige Bierwürze, welche zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, soll von der Biersteuer befreit werden. Die ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel bleiben weiterhin bestehen. Diese wurden bereits im Zuge der Corona-Hilfen eingeführt und wären eigentlich zum Ende dieses Jahres ausgelaufen. Damit die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelständisch geprägte Brauereistruktur gestärkt werden, sollen die ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel entfristet werden und dauerhaft in Kraft bleiben. Ebenfalls verlängert wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Dieser sollte zum Jahresende 2022 auslaufen, wird jedoch nun bis zum Ende 2023 verlängert.
Darüber hinaus beschäftigten die Brauereien und Gastronomie natürlich auch das Thema Energieversorgung. Somit betrifft eine weitere Änderung Maßnahmen zu dessen Stabilisierung. Es soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass der Wirtschaftsstabilisierungsfonds der KfW, welcher im Zuge der Corona-Pandemie aufgestellt wurde, Darlehen zur Refinanzierung von Zuweisungsgeschäften gewähren kann. Im Fokus steht hierbei die Stabilisierung der Energieversorgung, insbesondere die Auffüllung der Gasspeicher und der Ausbau der Infrastruktur für Flüssiggas. Zudem müssen auch Sicherheitsanforderungen an Gas- und Strommärkten bedient werden. Generell sei eine belastbare gesetzliche Kreditermächtigung erforderlich, damit die KfW handlungsfähig bleibe und das Vertrauen von Wirtschaft und Öffentlichkeit in die Maßnahmenpakete der Bundesregierung keinen Schaden nehme.
Näher dran – unser Ansprechpartner bei stallmeyer zum Thema „Steuererleichterungen für Brauereien und Gastronomie“ ist Herr Larsen Lüngen. Neben seiner fachlichen Expertise ist er auch Mitglied beim BierConvent International.
Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.9.22