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Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ab Herbst 2024 vergeben

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Hinweis: Die W-IdNr. wird ab November 2024 stufenweise vergeben. Sie erhalten diese ohne Antrag entweder im Wege der öffentlichen Mitteilung oder elektronisch über Ihr ELSTER Benutzerkonto.

Wenn Sie bis Ende November 2024 noch keine W-IdNr. mitgeteilt bekommen haben, hat das für Sie keine Nachteile. Eine Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe optional.

19. Juni 2024 (Datum der Veröffentlichung)
Wirtschaftsidentifikationsnummer
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Wirtschafts-Identifikationsnummer 2024

Ab dem Herbst 2024 wird eine sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer (kurz W-IdNr.) vergeben. Diese Nummer dient einer eindeutigen Identifikation von wirtschaftlich tätigen natürlichen Personen, juristischen Personen sowie Personenvereinigungen in Besteuerungsverfahren. Die W-IdNr. soll Abläufe effizienter, transparenter und moderner gestalten.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient im allgemeinen der steuerlichen Identifikation. Für Unternehmen soll die Einführung der W-IdNr. eine Erleichterung im Umgang mit den Finanzbehörden darstellen.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer bietet so auch eine klare Abgrenzung zwischen der betrieblichen und privaten Sphäre. In Zukunft werden Einzelkauleute sowie die Freiberufler durch die W-IdNr. klar von ihrer natürlichen Person (IdNr.) abgegrenzt.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und neun Ziffern zusammen, ergänzend eine 5-stellige Nummer, die als Unterscheidungsmerkmal für die einzelnen Tätigkeiten oder die Betriebe/Betriebsstätten der Unternehmer dient (Beispiel für eine W-IdNr.: DE123456789-00001).

Die W-IdNr. wird durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben werden, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Zudem wird die W-IdNr. zugleich auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz gelten. Es ist das Ziel durch dieses Basisregister, Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten, indem Mehrfachmeldungen von Stammdaten an verschiedene Register vermieden werden („Once-Only-Prinzip“).

Zurzeit ist die W-IdNr, jedoch noch in der Einführungsphase. Bevor die W-IdNr. final eingeführt wird, werden noch weitere Informationen bekanntgegeben.

Weiter Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern..

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