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Kanzleirechnungen als E-Rechnung

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29. August 2024 (Datum der Veröffentlichung)
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Unsere Kanzleirechnungen versenden wir als E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang von E-Rechnungen gesetzlich verpflichtend. Unsere Kanzlei beginnt bereits im 4. Quartal 2024 mit der schrittweisen Einführung der elektronischen Rechnungsstellung, um ab 2025 vollständig auf E-Rechnungen umzustellen. Mit dieser Umstellung nutzen wir die Vorteile der Digitalisierung, fördern maschinenlesbare Dokumente und schaffen eine effiziente sowie umweltfreundliche Lösung für die Rechnungsverarbeitung.

Was bedeutet die Umstellung für unsere Mandanten?

Zukünftig, spätestens ab 2025 stellen wir Ihnen unsere Rechnungen ausschließlich als E-Rechnung zur Verfügung, im Standard als ZUGFeRD-Format oder auf Wunsch im XRechnung-Format. Diese Standards ermöglichen eine maschinenlesbare Verarbeitung und vereinfachen die Buchhaltungsprozesse deutlich. Für Mandanten, die bereits digitale PDF-Rechnungen empfangen haben, bleibt vieles vertraut: ZUGFeRD als hybride Lösung kombiniert ein lesbares PDF mit einer eingebetteten XML-Datei, die maschinell verarbeitet werden kann.

Wie sieht die Kanzlei-E-Rechnung aus?

Die Kanzlei-E-Rechnung erhalten Sie an Ihre bei uns im System eingetragene E-Mail. Sollten Sie eine andere E-Mail-Adresse bevorzugen, sprechen Sie uns gerne an. Als Absender der Kanzlei-E-Rechnung erscheint die DATEV mit der E-Mail-Adresse e-invoice@datev.de. Ein Beispiel einer solchen Rechnungs-E-Mail finden Sie in der Grafik veranschaulicht. Bitte stellen Sie sicher, dass diese E-Mails nicht im Spam-Ordner bei Ihnen im Mailpostfach zugeordnet werden.

Sollten Sie DATEV Unternehmen online im Einsatz haben, stellen wir Ihnen die Rechnungen direkt in Belege online zur Verfügung. Eine zusätzliche E-Mail erhalten Sie hierzu nicht. Jedoch kann in Unternehmen online eine Benachrichtigungsfunktion aktiviert werden.

Gemeinsam die E-Rechnung einführen

Aus Reihen unserer Mitarbeiter haben wir ein Experten-Team zusammengestellt für Umstellungsprozesse in den verschiedenen DATEV Buchhaltungssoftwares. Der Empfang der E-Rechnung ist der erste Schritt, welcher in dieser Thematik auf uns zukommt. Der zweite Schritt ist es, die E-Rechnung in Ihrem Unternehmen effizient im Rechnungsprozess zu verarbeiten, um die Vorteile der Maschinenlesbarkeit zu nutzen.

Je nach Bedarf stehen wir Ihnen gerne mit unseren Beratungsleistungen zur Seite, bieten Ihnen Unterstützung an und sprechen Empfehlungen für die Mehrzahl von Software-Lösungen zur Erweiterung Ihrer Buchhaltung zum Thema E-Rechnung aus. Mehr über mögliche Lösungen finden Sie bereits jetzt auf www.datev.de/e-rechnung.

Fragen rund um das Thema E-Rechnung senden Sie bitte per E-Mail an: e-rechnung@stallmeyer.de.

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Die Vielfalt unserer Kompetenzen

Unsere Leistungen im Überblick

Aussagekräftige Entscheidungsgrundlagen – das ist es, was Sie von uns bei Jahres- und Konzernabschlüssen, bei der Beurteilung von Transaktionen oder der Gestaltung interner Prozesse erwarten dürfen.

So gut wie jede unternehmerische Entscheidung wird von Steuer-Fragen gesteuert oder doch zumindest beeinflusst. Die qualifizierte und an Ihren nachhaltigen Zielen orientierte Beratung wird zunehmend komplexer.

Wir bieten Ihnen eine routinierte und professionelle Unterstützung, die optimal auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Rechnungswesens und Ihrer Personalabteilung abgestimmt ist.

In kaufmännischen und rechtlichen Fragen profitieren Sie von der gemeinsamen, fachübergreifenden Beratung durch unsere Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte.

In der Unternehmensberatung sehen wir unsere Aufgabe darin, Risiken zu minimieren und eine positive Unternehmensentwicklung zu unterstützen – gerade in dynamischen Märkten.

stallmeyer hat sich in über 50 Jahren eine große Nähe zu spezifischen Themen erarbeitet. Hier sind wir in besonderem Maße mit den jeweiligen Rahmenbedingungen und Besonderheiten vertraut.

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