#näherdran

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Näher dran – an Menschen, Themen, Aufgaben.

Unser Experte

Beitrag teilen

11. Januar 2017 (Datum der Veröffentlichung)

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

stallmeyer-aktuelles-unterschrift
stallmeyer-designelement

Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurde der Umsatzbegriff im deutschen Bilanzrecht neu definiert. Neben dem Wegfall des Bezuges des Umsatzbegriffes auf das gewöhnliche Geschäft eines Unternehmens wurde der Begriff des „Erzeugnisses“ in der Altfassung in den Begriff des „Produktes“ geändert. Dieser Änderung lag die  Richtlinie der europäischen Union (EU-Richtlinie 2013/34/EU) zu Grunde, die die Vorgängerrichtlinien (z. T aus 1978) novellierte. Zur Beurteilung, ob durch den Wechsel des Begriffes „Produkt“ anstelle Erzeugnisse eine materielle Änderung gegeben ist hat Stallmeyer eine synoptische Analyse vorgenommen.

 

Wir haben hierbei  die Begriffe in der EU-Richtlinie 2013/34/EU Artikel 2 Abs. 5 und Anhang III vom 26.06.2013 mit den Begriffen in der Vierten Richtlinie des Rates Artikel 28 und Artikel 9 vom 25.07.1978 in 23 Sprachen verglichen und sind zu folgenden Ergebnissen gekommen:

  • Infolge der Gegenüberstellung des Artikels 2 Abs. 5 (EU-Richtlinie 2013/34/EU) zu dem Artikel 28 (Vierte Richtlinie des Rates) (Gewinn- und Verlustrechnung) haben wir festgestellt, dass die Begriffe in nur 4 von 23 Ländern geändert wurden.
  • Beim Vergleich der Bilanzgliederungen in den beiden Richtlinien kamen wir zur Ergebnis, dass die Begriffe in nur 2 von 23 Ländern nicht übereinstimmten.
  • Insgesamt gab es keine Unterschiede zwischen dem Text in den Richtlinien und den Begrifflichkeiten in Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz bei 10 von 23 Ländern.

Da nur in wenigen Ländern eine begriffliche Anpassung vorgenommen wurde, ist davon auszugehen das durch die EU-Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf die Begriffsunterschiede „Erzeugnisse“ und „Produkte“ keine inhaltliche Änderung  erfolgte.

 

Die Synopsen stehen hier zum Download bereit.

Die Vielfalt unserer Kompetenzen

Unsere Leistungen im Überblick

Aussagekräftige Entscheidungsgrundlagen – das ist es, was Sie von uns bei Jahres- und Konzernabschlüssen, bei der Beurteilung von Transaktionen oder der Gestaltung interner Prozesse erwarten dürfen.

So gut wie jede unternehmerische Entscheidung wird von Steuer-Fragen gesteuert oder doch zumindest beeinflusst. Die qualifizierte und an Ihren nachhaltigen Zielen orientierte Beratung wird zunehmend komplexer.

Wir bieten Ihnen eine routinierte und professionelle Unterstützung, die optimal auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Rechnungswesens und Ihrer Personalabteilung abgestimmt ist.

In kaufmännischen und rechtlichen Fragen profitieren Sie von der gemeinsamen, fachübergreifenden Beratung durch unsere Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte.

In der Unternehmensberatung sehen wir unsere Aufgabe darin, Risiken zu minimieren und eine positive Unternehmensentwicklung zu unterstützen – gerade in dynamischen Märkten.

stallmeyer hat sich in über 50 Jahren eine große Nähe zu spezifischen Themen erarbeitet. Hier sind wir in besonderem Maße mit den jeweiligen Rahmenbedingungen und Besonderheiten vertraut.

Das könnte Sie auch interessieren

Weitere Interessante Beiträge