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Ordnungsmäßige Kassenführung beim Betrieb von Warenautomaten

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Stallmeyer – Fachaufsatz in StBp veröffentlicht

Über 520.000 Warenautomaten mit einem Umsatzvolumen von über 2,5 Milliarden Euro stellen einen bedeutsamen Wirtschaftsfaktor in Deutschland dar. Mit diesem als Vending bezeichneten Vertriebsweg werden Heiß- und Kaltgetränke, Snacks, verzehrfertige Lebensmittel oder auch Elektrogeräte veräußert.

In einer Fachveröffentlichung in der Zeitschrift „Die steuerliche Betriebsprüfung“ (StBp) haben Herr Dipl.-Kfm. Larsen Lüngen, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Fachberater für internationales Steuerrecht sowie Herr Dipl.-Finw. Klaus Resing, Wirtschaftsmediator, die rechtlichen Hintergründe zu Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten in diesem Branchensegment erläutert.

Demnach ist jegliches Behältnis zur vorübergehenden oder längerfristigen Aufbewahrung von Bargeldmitteln eine Kasse. Demnach ist auch ein Warenautomat eine Kasse, so dass sämtliche Automatenaufsteller bzw. Operator verpflichtet sind, die für eine Registrierkasse kodifizierten steuerlichen und buchführungsmäßigen Aufzeichnungspflichten zu erfüllen.

Dies bedeutet, dass sowohl eine Einzelaufzeichnungspflicht besteht sowie bei Kaufleuten sich unter Compliance-Gesichtspunkten die Notwendigkeit aufdrängt, kryptografische Manipulationsschutzsysteme in diesen Automaten zu implementieren.

Einzelheiten können der zum Download zur Verfügung gestellten PDF-Fassung der Ausarbeitung entnommen werden.

Für Rückfragen oder weitere Erläuterungen stehen Ihnen Herr Dipl.-Kfm. Larsen Lüngen und Herr Dipl.-Finw. Klaus Resing gerne zur Verfügung.

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