Vorsorge treffen mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers
stallmeyer erweitert Spezialdisziplinen: Mit der Zertifizierung von Larsen Lüngen als Testamentsvollstrecker (AGT) kann die Kanzlei stallmeyer nun auch im Erbfall für ihre Mandanten aktiv werden. Nach dem Erbrecht hat ein Erblasser die Möglichkeit, in einem Erbvertrag oder Testament einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen, das Erbe aufzuteilen und ggf. auch zu verwalten. Durch einen fachkompetenten, neutralen Ansprechpartner lässt sich die Abwicklung zumeist reibungsloser, harmonischer und mit geringerem Aufwand für den Erben oder die Erbengemeinschaft gestalten. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers empfiehlt sich insbesondere, wenn größere Vermögen und/oder Immobilien zur Erbmasse gehören, eine Unternehmensnachfolge zu regeln ist, Unstimmigkeiten unter den Erben zu erwarten sind oder wenn für minderjährige Erben oder für Erben mit Behinderung vorgesorgt werden soll.
Gern beraten wir Sie persönlich zu den Zielen und Möglichkeiten einer Testamentsvollstreckung.