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Einführung eines verpflichtenden Meldesystems für B2B-Umsätze bei elektronischen Rechnungen (ViDA)

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28. Juni 2023 (Datum der Veröffentlichung)
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Ziele und Herausforderungen des Meldesystems und der Rechnungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant die Einführung eines verpflichtenden Meldesystems für B2B-Umsätze in Verbindung mit elektronischen Rechnungen. Das Hauptziel dieser Maßnahme ist es, den Umsatzsteuerbetrug in Deutschland weiter zu reduzieren.

 

Neue Hürden für alle Unternehmer

Gemäß den aktuellen Plänen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) müssen zukünftig alle Unternehmen in Deutschland ihre Rechnungserstellung für inländische B2B-Umsätze auf das strukturierte elektronische Rechnungsformat umstellen. Dies betrifft Unternehmen aller Größen, unabhängig davon, ob sie groß oder klein sind. Rechnungen in Papierform oder im PDF-Format werden voraussichtlich nicht mehr akzeptiert.

Auf EU-Ebene werden Maßnahmen diskutiert, um die Anfälligkeit der Umsatzsteuersysteme in den Mitgliedsstaaten für Betrug zu bekämpfen. Der Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) und der damit verbundenen Durchführungsverordnungen im Rahmen der „VAT in the Digital Age“ (ViDA)-Initiative bilden die Grundlage für die Überlegungen des BMF.

Um die Umsatzsteuersysteme der Mitgliedsstaaten zu modernisieren und Betrug effektiver zu bekämpfen, ist ein vorgeschlagenes Umsetzungspaket geplant. Dieses Paket besteht aus drei Hauptkomponenten. Erstens soll ein elektronisches Meldesystem für Einzeltransaktionen in Echtzeit eingeführt werden, das auf der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen basiert. Zweitens sind Änderungen in der Besteuerung von Plattformwirtschaften vorgesehen. Und drittens wird angestrebt, eine einzige Mehrwertsteuerregistrierung in der EU einzuführen, anstelle der derzeitigen komplexen und mehrfachen Registrierungssysteme. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Umsatzsteuersysteme schrittweise zu modernisieren und widerstandsfähiger gegen Betrug zu machen.

 

Ein Blick in die Zukunft des elektronischen Meldesystems

Die aktuellen Überlegungen von Bund und Ländern zur Einführung eines elektronischen Meldesystems für B2B-Umsätze stehen im Zusammenhang mit den europäischen Diskussionen. Der Vorschlag sieht vor, dass Unternehmen verpflichtet werden, transaktionsbezogene Daten in Echtzeit an die Finanzverwaltung zu melden. Gleichzeitig soll das aktuelle System der „Zusammenfassenden Meldungen“ abgeschafft werden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant die Einführung eines einheitlichen elektronischen Systems zur Meldung von nationalen und grenzüberschreitenden B2B-Umsätzen, um die Belastungen für die Wirtschaft zu minimieren. Unternehmen sollen bestimmte Rechnungsdaten elektronisch an die Steuerbehörden übermitteln, ohne die vollständige Rechnung zur Prüfung weiterleiten zu müssen. Der Datenaustausch kann über staatliche oder private eRechnungs-Plattformen erfolgen, die den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Der Prozess soll möglichst in Echtzeit erfolgen, und es wird momentan über eine Meldefrist von maximal zwei Tagen diskutiert. Zusammenfassende Rechnungen für einen Kalendermonat sollen in Zukunft entfallen.

 

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