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Verbesserungen bei der Forschungszulage durch das Wachstumschancengesetz.
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| Verbesserungen bei der Forschungszulage durch das Wachstumschancengesetz.
Larsen Lüngen
luengen@stallmeyer.de
+49 2161 57 555 0
9. April 2024 (Datum der Veröffentlichung)
Wachstumschancengesetz: Großartige Nachrichten für die Forschungszulage ab 2024
Das am 27.03.2024 verkündete Wachstumschancengesetz hat die Förderbedingen zu Gunsten der Unternehmen deutlich verbessert. Die beschlossenen Verbesserungen und Neuerungen sind äußerst vielversprechend und werden die Förderung für Unternehmen erheblich attraktiver gestalten.
Die vorgestellten Verbesserungen und Neuerungen sind äußerst vielversprechend und werden die Förderung für Unternehmen erheblich attraktiver gestalten. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Erhöhung der Bemessungsgrundlage: Die maximale Bemessungsgrundlage wird um 250 Prozent erhöht und beträgt nun jährlich zehn Millionen Euro. Dies ermöglicht größeren Spielraum für förderfähige Projekte.
- Höherer Fördersatz für KMUs: Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren von einem gesteigerten Fördersatz von 35 Prozent. Dies unterstützt KMUs bei der Umsetzung innovativer Vorhaben.
- Berücksichtigung von Entwicklungsaufträgen: Zukünftig werden 70 Prozent des Entgelts für Entwicklungsaufträge als förderfähig angesehen. Dies ist eine wichtige Maßnahme zur Förderung von Forschung und Innovation.
- Pauschale Geltendmachung für Eigenleistungen: Einzel- und Mitunternehmer können für ihre Eigenleistungen pauschal 70 Euro pro Arbeitsstunde geltend machen. Dies erleichtert die Anrechnung von Eigenleistungen auf die Förderung.
- Anteilige Wertminderungen berücksichtigt: Neu ist die Berücksichtigung von anteiligen Wertminderungen abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter. Dies trägt zur gerechteren Förderung bei.
- Herabsetzung der Steuervorauszahlungen: Auf Antrag ist eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen um die festgesetzte Forschungszulage möglich – jedoch höchstens auf 0 Euro. Dies entlastet Unternehmen finanziell.
- KMU-Bonus und erweiterte Bemessungsgrundlage: Der KMU-Bonus von 10 Prozentpunkten in Kombination mit der fast dreifachen Bemessungsgrundlage macht die Förderung äußerst attraktiv. Selbst Unternehmen in Verlustphasen können von der Förderung profitieren.
- Geringere Anforderungen an Innovationshöhe: Im Vergleich zur Zuschussförderung sind die Anforderungen an die Innovationshöhe für die steuerliche Forschungsförderung geringer. Dies eröffnet mehr Unternehmen die Möglichkeit, von der Förderung zu profitieren.
Insgesamt wird die Forschungszulage durch diese Maßnahmen zu einem Standardinstrument in der Breitenförderung und unterstützt Unternehmen dabei, innovative Projekte voranzutreiben. Sogar Start-ups mit Anlaufverlusten können von dieser attraktiven Förderung profitieren.
Für Rückfragen oder Erläuterungen stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung.
Larsen Lüngen
luengen@stallmeyer.de
+49 2161 57 555 0
Hans Foos
koeln@stallmeyer.de
+49 221 934 737 0
Die Vielfalt unserer Kompetenzen
Unsere Leistungen im Überblick
Aussagekräftige Entscheidungsgrundlagen – das ist es, was Sie von uns bei Jahres- und Konzernabschlüssen, bei der Beurteilung von Transaktionen oder der Gestaltung interner Prozesse erwarten dürfen.
So gut wie jede unternehmerische Entscheidung wird von Steuer-Fragen gesteuert oder doch zumindest beeinflusst. Die qualifizierte und an Ihren nachhaltigen Zielen orientierte Beratung wird zunehmend komplexer.
Wir bieten Ihnen eine routinierte und professionelle Unterstützung, die optimal auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Rechnungswesens und Ihrer Personalabteilung abgestimmt ist.
In kaufmännischen und rechtlichen Fragen profitieren Sie von der gemeinsamen, fachübergreifenden Beratung durch unsere Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte.
In der Unternehmensberatung sehen wir unsere Aufgabe darin, Risiken zu minimieren und eine positive Unternehmensentwicklung zu unterstützen – gerade in dynamischen Märkten.
stallmeyer hat sich in über 50 Jahren eine große Nähe zu spezifischen Themen erarbeitet. Hier sind wir in besonderem Maße mit den jeweiligen Rahmenbedingungen und Besonderheiten vertraut.
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