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Verbesserungen bei der Forschungszulage durch das Wachstumschancengesetz.

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9. April 2024 (Datum der Veröffentlichung)
Verbesserung der Forschungszulage durch das Wachstumschancengesetz ab 2024
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Wachstumschancengesetz: Großartige Nachrichten für die Forschungszulage ab 2024

Das am 27.03.2024 verkündete Wachstumschancengesetz hat die Förderbedingen zu Gunsten der Unternehmen deutlich verbessert. Die beschlossenen Verbesserungen und Neuerungen sind äußerst vielversprechend und werden die Förderung für Unternehmen erheblich attraktiver gestalten.

Die vorgestellten Verbesserungen und Neuerungen sind äußerst vielversprechend und werden die Förderung für Unternehmen erheblich attraktiver gestalten. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

  1. Erhöhung der Bemessungsgrundlage: Die maximale Bemessungsgrundlage wird um 250 Prozent erhöht und beträgt nun jährlich zehn Millionen Euro. Dies ermöglicht größeren Spielraum für förderfähige Projekte.
  2. Höherer Fördersatz für KMUs: Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren von einem gesteigerten Fördersatz von 35 Prozent. Dies unterstützt KMUs bei der Umsetzung innovativer Vorhaben.
  3. Berücksichtigung von Entwicklungsaufträgen: Zukünftig werden 70 Prozent des Entgelts für Entwicklungsaufträge als förderfähig angesehen. Dies ist eine wichtige Maßnahme zur Förderung von Forschung und Innovation.
  4. Pauschale Geltendmachung für Eigenleistungen: Einzel- und Mitunternehmer können für ihre Eigenleistungen pauschal 70 Euro pro Arbeitsstunde geltend machen. Dies erleichtert die Anrechnung von Eigenleistungen auf die Förderung.
  5. Anteilige Wertminderungen berücksichtigt: Neu ist die Berücksichtigung von anteiligen Wertminderungen abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter. Dies trägt zur gerechteren Förderung bei.
  6. Herabsetzung der Steuervorauszahlungen: Auf Antrag ist eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen um die festgesetzte Forschungszulage möglich – jedoch höchstens auf 0 Euro. Dies entlastet Unternehmen finanziell.
  7. KMU-Bonus und erweiterte Bemessungsgrundlage: Der KMU-Bonus von 10 Prozentpunkten in Kombination mit der fast dreifachen Bemessungsgrundlage macht die Förderung äußerst attraktiv. Selbst Unternehmen in Verlustphasen können von der Förderung profitieren.
  8. Geringere Anforderungen an Innovationshöhe: Im Vergleich zur Zuschussförderung sind die Anforderungen an die Innovationshöhe für die steuerliche Forschungsförderung geringer. Dies eröffnet mehr Unternehmen die Möglichkeit, von der Förderung zu profitieren.

Insgesamt wird die Forschungszulage durch diese Maßnahmen zu einem Standardinstrument in der Breitenförderung und unterstützt Unternehmen dabei, innovative Projekte voranzutreiben. Sogar Start-ups mit Anlaufverlusten können von dieser attraktiven Förderung profitieren.

Für Rückfragen oder Erläuterungen stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung.

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