Katastrophenerlass – steuerliche Entlastung für Unternehmer und Privatpersonen
Das Unwetter und die daraus resultierende Flutkatastrophe, die Mitte Juli über Teile Deutschlands zog, hat viele Todesopfer und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht. Für die Betroffenen bedeutet dies neben den emotionalen und physischen Herausforderungen auch eine enorme finanzielle Belastung. Das gesamte stallmeyer Team spricht allen betroffenen Mandanten und deren Mitarbeitern und Familien unser Mitgefühl aus und steht unkompliziert für jegliche Hilfestellungen zur Verfügung. Stallmeyer hat selber im Rahmen der Hilfe für betroffene Steuerberater über den Steuerberaterverband Büroräumlichkeiten und IT-Infrastruktur als ad hoc Hilfe bereitgestellt.
Als Hilfestellungen für die Betroffenen hat die Finanzverwaltung NRW in einem Schreiben vom 16.07.2021 einen „Katastrophenerlass“ veröffentlicht. Er enthält steuerliche Sonderregelungen um den Wiederaufbau der Wirtschaft zu fördern und Privatpersonen zu unterstützen.
An dieser Stelle haben wir für Sie in verkürzter Form die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen stichwortartig aufgelistet. Der vollständige Erlass steht als Download für Sie bereit.
- Erleichterungen bei Stundungsanträgen für bereits fällige oder fällig werdende Steuern bis zum 31.10.2021
- Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.10.2021 für fällige Steuern
- Vereinfachter Zuwendungsnachweis zur Hilfe in Katastrophenfällen
- Unschädlichkeit der Steuerbegünstigung für gemeinnützige Körperschaften bei Spendenaktionen für durch Hochwasser geschädigte Personen ohne entsprechende Satzungsänderung
- Folgerungen bei Verlust der Buchführungsunterlagen
- Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von vermieteten oder betrieblichen Gebäuden
- Sonderabschreibungen beim Ersatz beweglicher Anlagegüter sowie Möglichkeit zur Bildung von Rücklagen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
- Erleichterungen beim Ansatz von größeren Erhaltungsaufwendungen sowie deren Verteilung auf 2 bis 5 Jahre bei vermieteten / betrieblichen Gebäuden oder beweglicher Anlagegüter
- Sofort abziehbare Betriebsausgaben bei Beseitigung von Hochwasserschäden an Grund & Boden
- Geringe Voraussetzungen für die Steuerfreiheit bei Unterstützungen des Arbeitgebers an vom Unwetter betroffene Arbeitnehmer
- Ansatz als außergewöhnliche Belastung für Aufwendungen von Hausrat, Beseitigung der Schäden an eigengenutzten Wohneigentum etc. bei Privatpersonen
Für den Fall, dass eine oder mehrere Punkte auf Sie zutreffen bzw. Sie nähere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite. Insbesondere an welche Voraussetzungen ggf. einige Maßnahmen gebunden sind.
Hinweis: Auch das FinMin Rheinland-Pfalz hat einen entsprechenden Erlass bekannt gegeben. Das Bayerische LfSt hat ebenfalls entsprechende Maßnahmen in einem Erlass veröffentlicht.
Zudem möchten wir Sie noch auf ein Angebot der NRW.BANK hinweisen, welches sowohl für Privatpersonen / Hausbesitzer als auch betroffenen Unternehmen sehr günstige und von der Bearbeitung her schnelle Kredithilfen bei Unwetterschäden beinhaltet. Link: https://www.nrwbank.de/de/die-nrw-bank/dafuer-stehen-wir/unwetter-hilfe/
Laden Sie sich unser PDF zum Thema Katastrophenerlass herunter: PDF Herunterladen
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Frau Denise Walgenbach, Herrn David Bochmann oder Herrn Ralf Sieben.