Möglichkeiten zur Soforthilfe durch die Länder
Das Land NRW nimmt ab Freitag, 12 Uhr, die Anträge auf Soforthilfe für Unternehmen und Selbstständige in Folge der Corona Krise an. Bis zu 9.000 Euro Zuschuss kann es bei bis zu fünf Beschäftigen (Vollzeitäquivalente) geben, bis zu 15.000 Euro Zuschuss bei bis zu zehn Beschäftigten. Zusätzlich zu diesen Bundesmitteln bietet das Land aus eigenen Mitteln 25.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten an. Auch andere Bundesländer bieten Unterstützungsprogramme an. Nur Unternehmen, die vor der Krise wirtschaftlich gesund waren, sollen demnach Geld erhalten. Ausgeschlossen hiervon sind nach dem 01.12.2019 gegründete Unternehmen.
Um Mittel zu erhalten, müssen sich (nach ersten Informationen) die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert haben. Als Antragsgrund wird auch akzeptiert, wenn die vorhandenen Mittel nicht mehr ausreichen um die kurzfristigen Verpflichtungen wie Mieten oder Leasingraten zu erfüllen. Falls das Unternehmen auf „behördliche Anordnung“ geschlossen wurde, soll dies stets ein berechtigter Grund für einen Zuschuss sein.
Der Antrag auf Soforthilfe kann ausschließlich online über nachfolgende Internetseite beim Land NRW beantragt werden.
Der Online-Antrag soll so konzipiert sein, dass jeder Antragsteller diesen eigenständig erstellen kann.
Die Bearbeitung ist recht unkompliziert. Gerne unterstützt Sie auch Stallmeyer bei der Beantragung der Soforthilfe. Um eine Bearbeitung der Anträge zu koordinieren, bitten wir zur Vorbereitung des Antragsverfahrens um Rücksendung eines entsprechenden Auftragsschreibens.
Bitte senden Sie das Auftragsschreiben an info@stallmeyer.de (bitte den Text kopieren, einfügen und ergänzen) oder an die Servicefaxnummer +4921615755510.
Ihre Ansprechpartner Herr Dr. Marcus Michels, Herr Larsen Lüngen und Herr Gerhard Müller stehen Ihnen per E-Mail info@stallmeyer.de oder telefonisch zur Verfügung.