#näherdran

Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU: Deutschland setzt auf Abmilderungen

Näher dran – an Menschen, Themen, Aufgaben.

Unser Experte

Beitrag teilen

6. Januar 2025 (Datum der Veröffentlichung)
Grüner Schriftzug "ESG" vor Solarpanelen, symbolisiert Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung im Kontext der EU-Berichterstattung.
stallmeyer-designelement

Deutschland fordert Änderungen an der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Bundesregierung hat kürzlich ein Schreiben an die Europäische Kommission gerichtet, in dem sie umfangreiche Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorschlägt. Im Kern geht es darum, die Nachhaltigkeitsvorschriften für Unternehmen deutlich zu lockern. Dieser Vorstoß, der durch vier Ministerien – darunter Justiz, Finanzen und Wirtschaft – unterstützt wird, soll die „übermäßig umfangreichen“ Anforderungen entschärfen, die laut Bundesregierung eine Belastung für Unternehmen darstellen.

Die Initiative zielt darauf ab, sowohl die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Kritiker sehen jedoch den späten Zeitpunkt dieses Vorschlags skeptisch, da die CSRD bereits vor Jahren beschlossen wurde. Ob der Vorstoß erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten.

Konkrete Forderungen der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat drei wesentliche Änderungen an der CSRD formuliert:

  1. Verschiebung der Fristen:
    Große Unternehmen sollen die neuen Regelungen erst ab 2027, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erst ab 2028 umsetzen müssen.
  2. Anpassung der Schwellenwerte:
    Der Schwellenwert für große Unternehmen soll von 50 Millionen Euro auf 450 Millionen Euro Umsatz und von 250 auf 1.000 Mitarbeiter angehoben werden.
  3. Konsolidierung der Regeln:
    Deutschland spricht sich für eine Vereinheitlichung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinien aus, um die Umsetzung zu vereinfachen.

Mit diesen Maßnahmen soll der Verwaltungsaufwand reduziert und Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung gestärkt werden.

Einordnung und Ausblick

Ob die Vorschläge der Bundesregierung von der EU-Kommission berücksichtigt werden, ist derzeit ungewiss. Angesichts der bereits verabschiedeten Richtlinien sehen viele Experten diese Initiative eher als innenpolitischen Wahlkampf. Dennoch zeigt die Debatte, wie herausfordernd die Balance zwischen Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit in der Praxis ist.

Es bleibt spannend, welche Schritte auf europäischer Ebene unternommen werden, um die Nachhaltigkeitsziele mit den wirtschaftlichen Interessen der Mitgliedsstaaten in Einklang zu bringen.

Unser Experte

Beitrag teilen

Die Vielfalt unserer Kompetenzen

Unsere Leistungen im Überblick

Aussagekräftige Entscheidungsgrundlagen – das ist es, was Sie von uns bei Jahres- und Konzernabschlüssen, bei der Beurteilung von Transaktionen oder der Gestaltung interner Prozesse erwarten dürfen.

So gut wie jede unternehmerische Entscheidung wird von Steuer-Fragen gesteuert oder doch zumindest beeinflusst. Die qualifizierte und an Ihren nachhaltigen Zielen orientierte Beratung wird zunehmend komplexer.

Wir bieten Ihnen eine routinierte und professionelle Unterstützung, die optimal auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Rechnungswesens und Ihrer Personalabteilung abgestimmt ist.

In kaufmännischen und rechtlichen Fragen profitieren Sie von der gemeinsamen, fachübergreifenden Beratung durch unsere Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte.

In der Unternehmensberatung sehen wir unsere Aufgabe darin, Risiken zu minimieren und eine positive Unternehmensentwicklung zu unterstützen – gerade in dynamischen Märkten.

stallmeyer hat sich in über 50 Jahren eine große Nähe zu spezifischen Themen erarbeitet. Hier sind wir in besonderem Maße mit den jeweiligen Rahmenbedingungen und Besonderheiten vertraut.

Das könnte Sie auch interessieren

Weitere Interessante Beiträge