Testamentsvollstreckung
Unsere Verantwortung für das Mandat endet nicht mit dem Todesfall, sondern muss auch während und nach diesem insbesondere für die Angehörigen, Mitarbeiter und Kunden tragischen Ereignisses weitergehen. Als erfahrene Experten im Bereich Erbrecht möchten wir Ihnen damit eine umfassende Unterstützung bei der Nachfolgegestaltung und Umsetzung des letzten Willens bieten. Wir verfügen mit Larsen Lüngen über einen zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT) und mit Gerhard Müller über einen Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.).
Die Testamentsvollstreckung ist ein wesentliches Instrument, um sicherzustellen, dass die Wünsche des Erblassers genau umgesetzt werden. Unsere qualifizierten Testamentsvollstrecker kümmern sich um den Schutz des Vermögens, verhindern Erbstreitigkeiten und verwalten den Nachlass professionell. Dies ist besonders wichtig, wenn es sich um unerfahrene oder minderjährige Erben handelt oder wenn der Nachlass vor dem Zugriff Dritter geschützt werden muss.
Wir bieten verschiedene Arten der Testamentsvollstreckung an:
- Abwicklungsvollstreckung: Verteilung des Nachlasses gemäß den Vorgaben des Erblassers.
- Verwaltungsvollstreckung: Zeitlich begrenzte Verwaltung des Nachlasses, beispielsweise bis ein Erbe ein bestimmtes Alter erreicht hat.
- Dauertestamentsvollstreckung: Langfristige Verwaltung des Nachlasses für bedürftige oder überschuldete Erben.
Unsere Testamentsvollstrecker zeichnen sich durch hohe fachliche und persönliche Kompetenz aus, agieren unabhängig und bringen umfangreiche juristische Kenntnisse mit. Zudem achten wir darauf, jüngere Experten einzusetzen, um eine langfristige Betreuung zu gewährleisten.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr letzter Wille in Ihrem Sinne umgesetzt wird.
Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.