#näherdran

Mögliche Aufnahme der Türkei in die EU-Liste nicht kooperativer Länder

Näher dran – an Menschen, Themen, Aufgaben.

Unsere Experten

Beitrag teilen

3. Juli 2024 (Datum der Veröffentlichung)
Die Türkei wird auf die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke gesetzt
stallmeyer-designelement

Die Europäische Union erwägt die Aufnahme der Türkei in die EU-Liste nicht kooperativer Länder

Die mögliche Aufnahme der Türkei in die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke hat das Potenzial, erhebliche steuerliche Konsequenzen für Unternehmen mit sich zu bringen, die mit türkischen Zulieferern handeln oder im türkischen Markt aktiv sind. Es besteht deswegen durchaus eine Gefahr, dass die Türkei von der EU auf eine Liste nicht kooperative Länder gesetzt wird und somit mit anderen Ländern wie z.B. der Russischen Föderation, Panama oder Fidschiinseln gleichgesetzt wird. Dies erfolgt möglicherweise im Herbst und würde dann im Dezember von Deutschland mit Wirkung für das Folgejahr übernommen werden.
Im Folgenden sind einige der Risiken und empfohlene Maßnahmen zur Vorbereitung auf diese Entwicklung dargelegt.

Risiken durch die Aufnahme der Türkei in die EU-Liste nicht kooperativer Länder

  • Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung: Unternehmen könnten einer strengeren Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen, was bedeutet, dass Einkünfte aus türkischen Quellen höher besteuert werden könnten.
  • Erweiterte Quellensteuerpflichten: Es könnte zu einer Ausweitung der Quellensteuerpflichten kommen, was zusätzliche Steuerbelastungen für Zahlungen an türkische Unternehmen zur Folge haben könnte.
  • Dividendenfreistellungs- und Betriebsausgabenabzugsverbot: Dividenden und andere Zahlungen von türkischen Unternehmen könnten von der Steuerbefreiung ausgeschlossen werden, und Betriebsausgaben, die in Verbindung mit türkischen Unternehmen stehen, könnten nicht mehr abzugsfähig sein.
  • Gesteigerte Mitwirkungs- und DAC 6-Anzeigepflichten: Unternehmen könnten zu einer erhöhten Mitwirkung und zu erweiterten Anzeigepflichten verpflichtet werden, was den administrativen Aufwand erhöhen würde.
  • Abzugsverbot für Aufwendungen: Es könnte ein Abzugsverbot für Aufwendungen eingeführt werden, die aus Geschäftsvorgängen mit türkischen Unternehmen resultieren.

Maßnahmen zur Vorbereitung auf diese Entwicklung

Diese Maßnahmen sind Teil der Bemühungen der EU, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu bekämpfen. Unternehmen sollten daher die Entwicklungen genau beobachten und gegebenenfalls ihre Geschäftsbeziehungen und Steuerstrategien anpassen, um mögliche negative Auswirkungen zu minimieren. Es ist auch ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, um individuelle Risiken und Strategien zu bewerten.

Unternehmen, die Geschäfte mit der Türkei machen, sollten sich auf die mögliche Aufnahme der Türkei auf die schwarze Liste der EU vorbereiten. Hier sind einige Schritte, die sie ergreifen können:

  • Risikobewertung: Eine gründliche Bewertung der Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit türkischen Partnern ist notwendig, um potenzielle Risiken zu identifizieren.
  • Beratung einholen: Konsultation von Steuerberatern oder Rechtsanwälten, um die spezifischen Auswirkungen auf das eigene Unternehmen zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu planen.
  • Dokumentation und Compliance: Sicherstellung, dass Dokumentation und Compliance-Verfahren den möglichen neuen Anforderungen entsprechen.
  • Diversifizierung: Überlegung, die Lieferketten zu diversifizieren und alternative Zulieferer in anderen Ländern zu suchen, um das Risiko zu streuen.
  • Finanzplanung: Überprüfung und Anpassung der Finanzplanung, um mögliche finanzielle Auswirkungen zu berücksichtigen.
  • Transparenz: Achtung auf Transparenz in den Geschäftspraktiken und Offenlegung aller erforderlichen Informationen, um Vertrauen zu schaffen und mögliche Strafen zu vermeiden.

Durch proaktives Handeln können Unternehmen die potenziellen negativen Auswirkungen minimieren und sich auf die Änderungen vorbereiten, die durch die Aufnahme der Türkei in die schwarze Liste entstehen könnten. Es gäbe auch einige Übergangsregelungen in den ersten Jahren, die helfen könnten die schwerwiegendsten Nachteile abzuwenden. Bei Fragen, steht Stallmeyer den betroffenen Unternehmen gerne beratend zur Seite.

Unsere Experten

Beitrag teilen

Die Vielfalt unserer Kompetenzen

Unsere Leistungen im Überblick

Aussagekräftige Entscheidungsgrundlagen – das ist es, was Sie von uns bei Jahres- und Konzernabschlüssen, bei der Beurteilung von Transaktionen oder der Gestaltung interner Prozesse erwarten dürfen.

So gut wie jede unternehmerische Entscheidung wird von Steuer-Fragen gesteuert oder doch zumindest beeinflusst. Die qualifizierte und an Ihren nachhaltigen Zielen orientierte Beratung wird zunehmend komplexer.

Wir bieten Ihnen eine routinierte und professionelle Unterstützung, die optimal auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Rechnungswesens und Ihrer Personalabteilung abgestimmt ist.

In kaufmännischen und rechtlichen Fragen profitieren Sie von der gemeinsamen, fachübergreifenden Beratung durch unsere Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte.

In der Unternehmensberatung sehen wir unsere Aufgabe darin, Risiken zu minimieren und eine positive Unternehmensentwicklung zu unterstützen – gerade in dynamischen Märkten.

stallmeyer hat sich in über 50 Jahren eine große Nähe zu spezifischen Themen erarbeitet. Hier sind wir in besonderem Maße mit den jeweiligen Rahmenbedingungen und Besonderheiten vertraut.

Das könnte Sie auch interessieren

Weitere Interessante Beiträge