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Neue „Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01.01.2017“

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12. Januar 2017 (Datum der Veröffentlichung)

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Das Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW), als verantwortliche berufsrechtliche Organisation zur Festlegung von Richtlinien der berufsfachlichen Arbeit, hat zum 01.01.2017 neue Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften entwickelt, die an die Stelle der bisherigen Fassung vom 01.01.2002 treten. Veränderungen in den Auftragsbedingungen haben sich zum einen durch die vermehrte Einführung elektronischer Kommunikationsformen (vgl. Nr. 12) sowie die neu geschaffene Möglichkeit rechtlich bindender Erklärungen nunmehr auch in „Textform“ abzugeben z. B. im Bereich der Honorierung von Steuerberatungsleistungen nach Maßgabe der Steuerberater-Vergütungsverordnung (vgl. Nr.11 Abs. 5).

Die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 01.01.2017 sind über folgenden Link aufrufbar:

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01.01.2017

Ein Vergleich zwischen den alten Allgemeinen Auftragsbedingungen (Stand: 01.01.2002) und den neuen Allgemeinen Auftrags-Bedingungen (Stand: 01.01.2017) ist in nachfolgender Synopse dargestellt:

Synopse

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