Fachaufsatz zum Entwurf der Bundesregierung zum Kassengesetz

Nach langen Diskussion zum Thema, wie der der Manipulationsschutz an elektronischen Kassensystemen sichergestellt werden kann, hat die Bundesregierung am 12. August 2016 den Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ veröffentlicht und als eilbedürftig eingestuft. Diese sorgt hinsichtlich der bereits jetzt gesetzlich vorgeschriebenen Unveränderbarkeit der Kassenbuchführung für die erforderliche Klarstellung.
Wie sich dies bereits abgezeichnet hat, hat sich das Ministerium dabei gegen die sog. Insika-Lösung und für eine technologie-offene Regelung entschieden. Die einzelnen Module (Sicherheitsmodul, Speichermedium, und Schnittstelle) sind zwar vorgeschrieben, aber der Hersteller kann frei ausgewählt werden, sofern dieser ein zertifiziertes Aufzeichnungssystem anbieten kann. Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Kassennachschau vor, mit der die Finanzverwaltung ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Betriebsprüfung sämtliche die Kassenbuchführung betreffenden Unterlagen prüfen kann.
Wird die entsprechende Soft- und Hardware zum Manipulationsschutz nicht richtig oder unvollständig eingesetzt, ohne dass hierdurch eine Steuerverkürzung eintritt, kann eine Geldbuße von bis zu € 25.000 auferlegt werden.
Nach den Vorstellungen Bundesregierung soll das Gesetz ab dem 1. Januar 2020 zur Anwendung gelangen.
Herr Dipl.-Kfm. Larsen Lüngen und Herr Dipl.-Finw. Klaus Resing haben in einem Fachaufsatz den Gesetzentwurf kommentiert und dabei die geplanten deutschen Regelungen den Regelungen in anderen EU-Staaten gegenüber gestellt und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Veröffentlicht in „DStZ 20/2016, 781 ff. – © Stollfuß Medien“