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Die Veräußerung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens als Umsatzerlöse i. S. v. § 277 Abs. 1 HGB
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| Die Veräußerung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens als Umsatzerlöse i. S. v. § 277 Abs. 1 HGB
Larsen Lüngen
luengen@stallmeyer.de
+49 2161 57 555 0
3. März 2017 (Datum der Veröffentlichung)
Die Veräußerung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens als Umsatzerlöse i. S. v. § 277 Abs. 1 HGB
Herr Dipl.-Kfm. Larsen Lüngen und Herr Dipl.-Finw. Klaus Resing haben einen Fachaufsatz zum Thema „Die Veräußerung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens als Umsatzerlöse i. S. v. § 277 Abs. 1 HGB“ in „Der Betrieb“veröffentlicht.
Der Hauptfachausschuss des IDW geht in seiner Auslegung des Umsatzerlösbegriffs gem. § 277 Abs. 1 HGB über die Auslegung in der Begründung der Neufassung der Vorschrift im BilRUG hinaus. Dies kann negative Konsequenzen für betroffene Unternehmen und Wirtschaftsprüfer haben. Nachfolgend wird im Lichte der Gesetzesbegründung, der europarechtlichen Vorgaben und dem Meinungsstand in der Literatur ausgeführt, in welchen Bereichen das Spannungsverhältnis zwischen Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen im Einklang mit den GoB aufgelöst werden kann und welche Bedeutung dem Produktbegriff hierbei zukommt.
Da nur in wenigen Ländern eine begriffliche Anpassung vorgenommen wurde, ist davon auszugehen das durch die EU-Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf die Begriffsunterschiede „Erzeugnisse“ und „Produkte“ keine inhaltliche Änderung erfolgte.
Die Synopse steht hier zum Download bereit.
Die Vielfalt unserer Kompetenzen
Unsere Leistungen im Überblick
Aussagekräftige Entscheidungsgrundlagen – das ist es, was Sie von uns bei Jahres- und Konzernabschlüssen, bei der Beurteilung von Transaktionen oder der Gestaltung interner Prozesse erwarten dürfen.
So gut wie jede unternehmerische Entscheidung wird von Steuer-Fragen gesteuert oder doch zumindest beeinflusst. Die qualifizierte und an Ihren nachhaltigen Zielen orientierte Beratung wird zunehmend komplexer.
Wir bieten Ihnen eine routinierte und professionelle Unterstützung, die optimal auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Rechnungswesens und Ihrer Personalabteilung abgestimmt ist.
In kaufmännischen und rechtlichen Fragen profitieren Sie von der gemeinsamen, fachübergreifenden Beratung durch unsere Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte.
In der Unternehmensberatung sehen wir unsere Aufgabe darin, Risiken zu minimieren und eine positive Unternehmensentwicklung zu unterstützen – gerade in dynamischen Märkten.
stallmeyer hat sich in über 50 Jahren eine große Nähe zu spezifischen Themen erarbeitet. Hier sind wir in besonderem Maße mit den jeweiligen Rahmenbedingungen und Besonderheiten vertraut.
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