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Die Veräußerung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens als Umsatzerlöse i. S. v. § 277 Abs. 1 HGB

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3. März 2017 (Datum der Veröffentlichung)

Die Veräußerung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens als Umsatzerlöse i. S. v. § 277 Abs. 1 HGB

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Herr Dipl.-Kfm. Larsen Lüngen und Herr Dipl.-Finw. Klaus Resing haben einen Fachaufsatz zum Thema „Die Veräußerung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens als Umsatzerlöse i. S. v. § 277 Abs. 1 HGB“ in „Der Betrieb“veröffentlicht.

Der Hauptfachausschuss des IDW geht in seiner Auslegung des Umsatzerlösbegriffs gem. § 277 Abs. 1 HGB über die Aus­legung in der Begründung der Neufassung der Vorschrift im BilRUG hinaus. Dies kann negative Konsequenzen für betrof­fene Unternehmen und Wirtschaftsprüfer haben. Nachfolgend wird im Lichte der Gesetzesbegründung, der europarechtlichen Vorgaben und dem Meinungsstand in der Literatur aus­geführt, in welchen Bereichen das Spannungsverhältnis zwi­schen Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen im Einklang mit den GoB aufgelöst werden kann und welche Bedeutung dem Produktbegriff hierbei zukommt.

 

Da nur in wenigen Ländern eine begriffliche Anpassung vorgenommen wurde, ist davon auszugehen das durch die EU-Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf die Begriffsunterschiede „Erzeugnisse“ und „Produkte“ keine inhaltliche Änderung erfolgte.

 

Die Synopse steht hier zum Download bereit.

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